urteil zu tierschutz

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urteil zu tierschutz

Postby claudia61 » Tue 5. Sep 2006, 23:01

darüber bin ich gerade im leish-forum gestolpert:


Presse : Pressemitteilungen
Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Düsseldorf
Datum: 31. August 2006

Verwaltungsgericht verhandelt über Erlaubnispflicht nach dem Tierschutzgesetz für die vorübergehende Unterbringung geretteter Tiere

Die 23. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf verhandelt am Montag, den 4. September 2006 über zwei Klagen, in denen es um die Frage geht, ob für die vorübergehende Unterbringung geretteter Tiere eine Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz erforderlich ist. Kläger im ersten Verfahren ist der Tierschutzverein Neuss. Dessen Vereinsmitglieder retten Hunde aus Tötungssituationen und verbringen sie in Pflegestellen, wo sie bis zu ihrer Vermittlung an neue Halter verbleiben. U.a werden auch Hunde aus dem Ausland nach Deutschland verbracht. Beklagter ist in diesem Falle der Landrat des Rhein-Kreises Neuss.

Im zweiten Verfahren sind Kläger die Aktionsgemeinschaft für Tiere Langenfeld/Monheim sowie deren Vorsitzende. Die Aktionsgemeinschaft nimmt Abgabe- und Fundtiere auf, die sie vorübergehend bei Mitgliedern in deren Privatwohnung als Pflegestellen unterbringt und dann vermittelt. Beklagter in diesem Verfahren ist der Landrat des Kreises Mettmann.

In beiden Fällen vertreten die Beklagten die Auffassung, dass es sich bei der Unterbringung der Tiere um eine Unterbringung in einer tierheimähnlichen Einrichtung handele, für die eine - nicht vorhandene - Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz erforderlich sei.

Die Kläger sind der Auffassung, die Tiere würden nur vorrübergehend in den Pflegestellen aufgenommen und dann wieder vermittelt. Sie betrieben weder ein Tierheim noch eine ähnliche Einrichtung.

Ort: VG Düsseldorf, Bastionstrasse 39, Saal II, (Zimmer 243) Zeit: 09.30 Uhr, 1. Verfahren (Az.: 23 K 6776/04) 10.30 Uhr, 2. Verfahren ( Az.: 23 K 6923/04)

Entscheidung lt. Pressebericht Rheinischen Post vom 05.09.2006

'Tierschützer brauchen Erlaubnis'

http://www.podencoclub-deutschland....s/Erlaubnis.pdf

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Subject: TIERSCHUTZ - Düsseldorfer Verwaltungsgericht weist Klage ab. Keine Vermittlung an Privatleute ohne Genehmigung.
Date: Tue, 5 Sep 2006 23:03:55 +0200
Neues von ZERGportal
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TIERSCHUTZ. Düsseldorfer Verwaltungsgericht weist Klage ab. Keine Vermittlung an Privatleute ohne Genehmigung.

DÜSSELDORF. Sie retten Hunde vor dem Tod, holen Katzen von der Straße. Doch jetzt macht ihnen eine Entscheidung des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts die Arbeit schwerer. Zwei Tierschutzvereine aus Langenfeld und Neuss verloren gestern ihre Klage gegen die zuständigen Behörden. Das Gericht entschied, dass die Vereine eine Erlaubnis brauchen, um die Tiere vorübergehend bei so genannten Pflegestellen unterzubringen.

Der Tierschutzverein Neuss kümmert sich um Hunde, denen im Ausland der sichere Tod droht. 'Die bekommen eine Spritze, werden vergast, aufgehängt oder in eine Schlucht geworfen', empört sich Vereinsvorsitzender Jürgen Lochner auf dem Gerichtsflur über den Umgang mit herrenlosen Tieren in Mittelmeerländern. Seit vier Jahren engagiert sich der Verein, der bereits seit 30 Jahren besteht, für das Schicksal dieser Tiere. Rund 100 Hunde vermittelt er pro Jahr.

Bis ein dauerhaftes Zuhause für die Vierbeiner gefunden ist, bleiben sie bei Familien, die bereits einen oder zwei Hunde besitzen. 'Die brauchen einfach viel Zeit, Liebe und Pflege', erklärt Lochner. Die Hundeeltern auf Zeit machen das ehrenamtlich, der Verein, Mitglied im Deutschen Tierschutzbund, unterstützt sie, übernimmt Tierarztkosten.

200 Katzen versorgt

Ähnlich arbeitet die Aktionsgemeinschaft für Tiere in Langenfeld und Monheim, wenn sie streunende Katzen in den Kommunen einfängt. 'Wir bringen sie zum Arzt, lassen sie kastrieren', erläutert die Vorsitzende Christa Becker. Auf neue Herrchen oder Frauchen warten die Straßentiger ebenfalls in Pflegestellen. Etwa 200 Katzen hat der Verein in den letzten acht Jahren so versorgt.
Diese vorübergehende Unterbringung brauche eine behördliche Genehmigung, fanden die Amtsveterinäre in Neuss und Mettmann, es handele sich um einen 'tierheimähnlichen Betrieb' nach §11 Tierschutzgesetz.

Thomas Schröder, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Tierschutzbundes, weiß, dass in vielen Städten diese Frage diskutiert wird. Seiner Meinung nach sind 'Pflegestellen keine tierheimähnlichen Betriebe'. Sie müssten zwar sorgfältig ausgesucht und vom Verein begleitet werden. 'Aber ich gehe davon aus, dass das bei unserem Mitgliedsverein so war und Sachkunde ohnehin vorhanden ist.'
Beide Vereine wollten die Frage nun gerichtlich klären lassen. Ihr Anwalt erklärte im Gericht, es seien doch nur jeweils ein bis zwei Tiere in einer Pflegestelle bei Privatleuten. Das Gesetz meine größere Anlagen. Mitglieder des Vereins formulierten ihre Befürchtung: 'Wenn eine Erlaubnis nötig ist und das Veterinäramt jederzeit kontrollieren kann, finden wir keine Pflegestelle mehr.'

Das Gericht gab dennoch den Behörden Recht. Die vom Verein organisierte Unterbringung so vieler Tiere brauche eine Erlaubnis. Voraussetzung dafür ist eine Sachkundenachweis, der sich in einem mehrtätigen Seminar erwerben lässt. Anschließend muss das zuständige Veterinäramt den Betrieb der 'Einrichtung' erlauben.

Thomas Schröder befürchtet, dass neue bürokratische Hürden 'das zarte Pflänzchen des caritativen Tierschutzes ersticken'. Christa Becker drückt sich drastischer aus: 'Das macht den privaten Tierschutz in Deutschland kaputt.' Sie ist erleichtert, dass zumindest nicht jede einzelne Pflegestelle eine Erlaubnis braucht, sondern nur der Verein. Aber sie will weiterkämpfen: 'Wir gehen bis zum Bundesverwaltungsgericht.'

(Quelle NRZ-Online)

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Postby Anda-Lusi » Wed 6. Sep 2006, 05:08

Na ja, es gibt in Deutschland seitens den Ämter sonst anscheinend nix zu tun, siehe Fleischskandal.

Da beschäftigt man sich schon mal gern mit Nichtigkeiten....bestimmt kann man mit dem geforderten Sachkundenachweis die Stadtkasse aufbessern.

:demo:
Viele Grüße von Ute mit Nelly aus MC und Tippi aus Madrid
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