Fast zwei Millionen Schweine leben in Deutschland über mehrere Wochen pro Jahr in Kastenständen. Das Bundesverwaltungsgericht hat festgestellt, dass es einem Schwein eigentlich möglich sein müsste, im Liegen ungehindert die Beine ausstrecken zu können: Die Käfige müssen also mindestens so breit sein, wie die Tiere hoch sind. Diese rechtskräftige Entscheidung will Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner ignorieren und den Schweinen die ungestörte Seitenlage nicht ermöglichen. Das ist eine klare Verschlechterung der bisherigen Regelung und ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.
Am 20. Dezember wird der Bundesrat über das Vorhaben entscheiden. Zusammen können wir diese Verschlechterung noch verhindern. Die Forderung der E-Mail richtet sich an den beratenden Agrarausschuss und an die Mitglieder des Bundesrates.
Senden an:poststelle@tmil.thueringen.de, poststelle@mlul.brandenburg.de..........
Betreff: Nein zur Kastenstand-Neuregelung!
Nachricht (Sie können Ihr Nachricht vor dem Absenden bearbeiten)
[color=#0040BF]Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates,
Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner will die Verordnung zur Haltung von Schweinen in Kastenständen neu regeln und damit Tierschutzvorgaben in Deutschland verschlechtern.
Am 20. Dezember 2019 wird im Bundesrat über eine Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) abgestimmt. Aktuell sollten Kastenstände so beschaffen sein, dass “jedes Schwein ungehindert aufstehen, sich hinlegen sowie den Kopf und in Seitenlage die Gliedmaßen ausstrecken kann” (§ 24 Abs. 4 Nr. 2 TierSchNutztV).
Dieser Satz soll in der geplanten Neuregelung gestrichen werden und die jetzt vorgesehenen Mindestmaße für Kastenstände ermöglichen den Tieren die ungestörte Seitenlage nicht. Tierschutz ist Staatsziel, es gilt das Verschlechterungsverbot. Die Pläne von Frau Klöckner sind damit verfassungswidrig.
Ich fordere Sie auf, gegen die Initiative zu stimmen.
Mit freundlichen Grüßen[/color]